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Archiv-Artikel

Wechsel im Golfstaat Kuwait gescheitert

REGIERUNG Ministerpräsident al-Sabah übersteht einen Misstrauensantrag der Opposition. Anlass ist ein Einsatz von Sicherheitskräften gegen Demonstranten. Diese fürchten eine Aushebelung der Verfassung

Von B.S.

BERLIN taz | Der kuwaitische Regierungschef Scheich Nasser al-Mohammed al-Sabah hat am Mittwoch ein Misstrauensvotum des Parlaments überstanden. Von den 50 Parlamentariern stimmt 25 für und 22 gegen ihn. Im Falle einer Niederlage hätte er zurücktreten müssen. Vor der Sitzung sagte ein islamischer Abgeordneter, die Abstimmung „sei nur der Anfang“ einer langfristig angelegten Kampagne zum Sturz der Regierung.

Anlass des Misstrauensantrags waren ein Einsatz von Sondereinheiten der Sicherheitskräfte während einer Demonstration am 8. Dezember, an dem auch Abgeordnete teilnahmen, und eine Razzia im Haus eines Oppositionspolitikers. Dabei waren ein Dutzend Menschen bei Schlagstockeinsätzen verletzt worden, darunter auch vier Parlamentarier.

Die politisch breit gefächerten Oppositionsparteien werfen der Regierung vor, die Verfassung von 1962 aushebeln zu wollen, mit der die erste parlamentarische Demokratie am Golf eingeführt wurde. Die Opposition spricht deshalb von einer „Verschwörung der Regierung“. Die Regierung hatte im Parlament Vorschläge zur stärkeren Kontrolle ihrer Kritiker und der Medien eingebracht. Das Büro des arabischen Fernsehsenders al-Dschasira in Kuwait wurde im Dezember geschlossen, nachdem er Bilder der Razzia auf das Haus des Politikers ausgestrahlt hatte.

Der Misstrauensantrag vom Mittwoch war von zehn Abgeordneten der Opposition nach einer Sitzung vom 28. Dezember eingebracht worden, auf der al-Sabah zu den Vorfällen befragt wurde. Seit seinem Machtantritt im Jahr 2006 hat der Regierungschef bereits dreimal das Parlament aufgelöst, um einer Befragung zu entgehen, und im Dezember 2009 einen ersten Misstrauensantrag überstanden. Damals war ihm der Missbrauch öffentlicher Gelder vorgeworfen worden. Al-Sabah ist ein prominentes Mitglied der Herrscherfamilie. B.S.