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Archiv-Artikel

taz darf Frauen nicht bevorzugen

URTEIL Ausschreibung darf sich nicht nur an Migrantinnen richten

BERLIN taz | Wegen Diskriminierung muss die taz einem Volontariatsbewerber drei Monatsgehälter Entschädigung zahlen. Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Berlin. Das Volontariat war ausschließlich für Frauen mit Migrationshintergrund ausgeschrieben worden. Der Bewerber, der abgelehnt worden war, klagte dagegen – und bekam Recht. Das Gericht sah in der Stellenausschreibung eine Diskriminierung von Männern und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die taz verteidigte sich: Sie wollte mit der Ausschreibung eine deutliche Haltung zeigen, mehr Frauen in Führungspositionen zu befördern. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Maßnahme, Männer auszuschließen, sei nicht statthaft und – da es sich nur um eine Volontariatsstelle handelte – auch nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. „Bedauerlich ist, dass es wenige Forschungsergebnisse zu der Benachteiligung von Frauen in der Medienwelt gibt“, sagte taz-Geschäftsführer Andreas Bull.

Zuletzt wurde innerhalb der taz viel über Quoten und Frauenförderung diskutiert. Auslöser war eine Studie der KollegInnenAnne Haeming, Julia Neumann, Sebastian Heiser und Svenja Bednarczyk, die vier Erscheinungswochen der taz ausgewertet hatten. Die Fragen: Wie viele Inhalte schreiben Frauen? Über wen schreiben wir in der taz? Wen bilden wir ab? Die Ergebnisse: 35,5 Prozent der geschriebenen Inhalte kamen von Frauen. Bei 28,6 Prozent aller Beiträge waren Frauen die Hauptprotagonistinnen. Und jedes dritte Foto zeigte eine Frau.

Die Ergebnisse der Studie finden Sie auf blogs.taz.de/hausblog