: Kompromiss noch nicht in Sicht
GRUNDSICHERUNG II Verhandlungskatalog zur Hartz-IV-Reform ist umfangreich. Drei Unterarbeitsgruppen tagen zu Regelsatz, Mindestlohn und Bildungspaket
MANUELA SCHWESIG, SPD-VIZECHEFIN
BERLIN taz/rtr/dapd | Der Forderungskatalog ist umfangreich: In der Verhandlungsrunde zur Hartz-IV-Reform am Freitag soll in drei Unterarbeitsgruppen über Regelsatz, Bildungspaket und Mindestlohn gestritten werden. Außerdem stehen die Kürzung der Arbeitsmarktmittel und Hinzuverdienstregeln auf dem Programm. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht.
„Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen macht keine echten Angebote, sondern versucht zu taktieren“, erklärte SPD-Vizeparteichefin Manuela Schwesig am Donnerstag.
In den Gesprächen am Freitag verhandeln Vertreter des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat aller Parteien über die Hartz-IV-Reform aus dem Hause von der Leyens (CDU). Die Reform sieht eine Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro im Monat vor und ein Bildungspaket für Kinder aus Familien im Hartz-IV-Bezug, das ihnen etwa Zuschüsse für Vereinsmitgliedschaften gewährt. Von der Leyen hat bereits in Aussicht gestellt, die Leistungen für Kinder auch auf den Nachwuchs von Wohngeldempfängern auszuweiten.
Der SPD reicht das nicht. Sie fordert die Offenlegung einer Berechnung des Regelsatzes, die eine breitere Bemessungsgrundlage vorsieht als bisher. Außerdem wollen die Sozialdemokraten mehr Sozialarbeiter an den Schulen, einen Einstieg in einen flächendeckenden Mindestlohn und direkte Zuschüsse an die Kommunen für die Bildungsarbeit mit benachteiligten Kindern. Von der Leyen müsse „sich bewegen“, sagte Schwesig. „Wenn sie das nicht tut, können wir ihrem völlig unzulänglichen Gesetz nicht zustimmen.“
Die Gespräche sollen bei Bedarf am Sonnabend weitergehen. Erst in der nächsten Woche sollen zudem neue Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zum Regelsatz vorliegen. Der Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat soll sich am 19. Januar erstmals offiziell mit dem Thema befassen. Angestrebt wird, dass der Bundesrat die Reform am 11. Februar verabschiedet, sodass sie im März von den Jobcentern umgesetzt werden kann.
Die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 364 Euro im Monat soll rückwirkend zum 1. Januar erfolgen. „Wir sind jederzeit bereit, uns wieder an den Verhandlungstisch zu setzen, um den Termin am 11. Februar im Bundesrat einhalten zu können“, erklärte Schwesig.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Donnerstag außerdem, dass derzeit geprüft werde, welche Mehrbelastungen der Kommunen der Bund ausgleichen müsse, da die Warmwasserbereitung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern („Hartz IV“)künftig zu den Unterkunftskosten gerechnet werde und nicht mehr, wie bisher, teilweise im Regelsatz enthalten sei.
BD