: DGB kämpft für Kilometergeld
BERLIN dpa ■ Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig – und beruft sich auf ein Rechtsgutachten. Betroffenen Arbeitnehmern riet der DGB gestern, die Neuregelung nicht widerspruchslos hinzunehmen und Einspruch gegen den Lohnsteuerermäßigungsbescheid für 2007 oder später gegen den Einkommenssteuerbescheid 2007 einzulegen. Der Bund erhofft sich durch die Subventionskürzung für Pendler 5 Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. Das Gutachten des Steuerrechtlers Joachim Wieland von der Universität Frankfurt am Main hatte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben. Wieland sagte, die ab Januar 2007 geltende Neuregelung „verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist deshalb verfassungswidrig“. Mit der Gesetzesänderung gilt künftig die Kilometerpauschale von 30 Cent nur noch für Distanzen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle von mehr als 20 Kilometern. Der DGB hat Musterbriefe für Einsprüche gegen die Kürzung der Pendlerpauschale ins Internet gestellt.