AUS DER TERRORLISTE GESTRICHEN

Das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg hat gestern einer Klage der iranischen Volksmudschaheddin stattgegeben. Die Richter erklärten die Aufnahme der Organisation in die allgemeine EU-Terrorliste für „nichtig“. Die militante iranische Oppositionsgruppe, deren Mitglieder zum großen Teil in Frankreich und im Irak leben, waren vom Ministerrat der EU im Mai 2002 als terroristische Organisation eingestuft worden. Seitdem sind ihre Konten eingefroren. Das Europäische Gericht bemängelte nun, dass den Mudschaheddin die Gründe für die Einstufung bis heute nicht mitgeteilt wurden. Auch dem Gericht blieb unklar, aufgrund welcher nationalen Einschätzungen die Mudschaheddin auf die Liste gesetzt wurden. Der entsprechende Beschluss der EU verletze daher die Verteidigungsrechte und letztlich das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Monaten kann die EU Berufung einreichen. CHR