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Archiv-Artikel

EuGH zu privaten Klagen nach Krieg

Von CHR

FREIBURG taz ■ Nationale Gerichte müssen nicht über private Schadensersatzforderungen bei Kriegsschäden entscheiden. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Straßburg. Während des Kosovo-Kriegs 1999 starben 16 Menschen bei einem Nato-Angriff auf das serbische Fernsehen in Belgrad. Ihre Angehörigen klagten später in Italien auf Schadensersatz, doch italienische Gerichte lehnten eine Entscheidung über „politische Fragen“ ab. Hierin sahen die Serben den europäisch garantierten Zugang zu Gerichten verletzt. Der EuGH wies die Beschwerde ab, weil die Kläger Zugang zu Gerichten gehabt hätten, nur keine Entscheidung erhielten. CHR