GLOCKENLÄUTEN : Anwohner muss Klang hinnehmen
STUTTGART | Zwei Minuten Kirchengeläut am Morgen müssen Anwohner von Kirchen hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage eines Mannes in Remshalden-Geradstetten ab, den das Geläut der knapp 100 Meter entfernten evangelischen Kirche stört. Er hatte einen sinkenden Immobilienwert sowie die Minderung seiner Schlafqualität gegen den Glockenklang geltend gemacht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ist Berufung bis zum 31. Januar erlaubt. (epd)