: DIE GURKE DES TAGES
Ob es ein Leben danach gibt, wissen wir nicht. Sicher ist uns aber der Urlaub nach dem Tod! Das wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden, wie die jenseitige dpa aus dem paradiesischen Luxemburg meldet. So hat ein Arbeitnehmer auch nach seinem Tod noch Anspruch auf Jahresurlaub. Gemäß EU-Recht dürfe Anspruch auf bezahlten Urlaub oder finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nicht „untergehen“, weil der Arbeitnehmer nicht mehr lebt. Den Zaster kriegen die Erben.