: Keine Verjährung
Die neue „Bleiberechtsregelung“ sieht vor, dass eine Familie sechs Jahre hier leben muss, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Es sei denn, die Ausländerbehörde attestiert ihr „unkooperatives Verhalten“. Dann wird sie abgeschoben. Der Kurde Abdulaziz Saado soll bei der Einreise angegeben haben, „staatenlos“ zu sein. Die Ausländerbehörde behauptet, er sei in der Türkei registriert. Seine Frau hat bei der Einreise ihren libanesischen Pass vorgelegt. Dennoch werden ihr Falschangaben vorgeworfen. Ein wegen der angeblichen Identitätsfälschung eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt. Im Ausländerrecht verjährt der Vorwurf jedoch nicht. Der Anwalt der Familie hat gegen die Abschiebeanordnung Widerspruch eingelegt. cja