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Archiv-Artikel

Autos beworfen: Jugendstrafen

Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht drei Freunde im Alter von 16 bis 21 Jahren zu Jugendstrafen zwischen 18 Monaten und zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das teilte der Richter gestern mit. Die Strafe gegen den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss zusätzlich 1.800 Euro Schmerzensgeld an einen Geschädigten zahlen. Die jungen Männer aus Treptow und Neukölln hatten am 4. Mai zum Spaß diverse Gegenstände von einer Fußgängerbrücke auf die Elsenstraße in Treptow geworfen, um damit Fahrzeuge zu treffen. Neben Flaschen und Steinen hatten sie eine 1,25 Meter große Holzpalette von der Brücke geworfen. Kurz darauf landete eine 1,20 Meter lange Metallstange auf der Motorhaube eines Kleinwagens. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem „heimtückischen“ Mordversuch ausgegangen. Der Prozess habe jedoch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, sagte der Richter. ddp