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Archiv-Artikel

Stromkunden dürfen ein bisschen hoffen

Das NRW-Wirtschaftsministerium will die vergangenen beiden Strompreiserhöhungen von RWE rückgängig machen, falls das Bundeskartellamt dem Konzern die Einrechnung von Kohlendioxid-Zertifikaten verbietet

DÜSSELDORF taz ■ Für Kunden des Stromversorgers RWE könnten die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2007 wieder rückgängig gemacht werden. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums bestätigte gestern, dass die Behörde die nur unter Vorbehalt genehmigten Preissprünge um 0,65 und 0,9 Cent pro Kilowattstunde Strom rückwirkend wieder einkassieren könnte, falls sich das Bundeskartellamt im Streit um die Anrechnung von Kohlendioxid-Emissionszertifikaten gegen RWE durchsetzt.

Die Kartellwächter hatten dem Stromkonzern zu Wochenbeginn eine Abmahnung geschickt, weil das Unternehmen seinen Industriekunden Kosten für Verschmutzungsrechte berechnet hatte, die es im Zuge des Gesetzes für den Emissionshandel kostenlos erhalten hatte. Ministerium und Verbraucherschützer gehen nun davon aus, dass für Privatkunden dasselbe gilt wie für die Industrie. „Die Auffassung des Kartellamts lässt sich übertragen. Die Sachlage ist zwingend“, sagte der Chef des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. Neben RWE müsse auch der Konkurrent Eon seine Preiskalkulation ändern.

Auch nach Ansicht des grünen Landtagsfraktionsvize Reiner Priggen hat das Kartellamt mit seiner Kritik einen „extrem harten Pflock“ eingeschlagen. Priggen kritisierte jedoch, dass das Wirtschaftsministerium die hohen Preise erst jetzt moniere: „Niemand hat das Ministerium gezwungen, die Erhöhungen überhaupt zu genehmigen. Es ist sehr hasenfüßig, sich erst zu melden, wenn ein Verstoß offensichtlich ist“, sagte er. Statt selbst Druck auf die Versorger zu machen, stehe die Landesregierung in der Frage der Verschmutzungsrechte fest an der Seite der Industrie.

RWE hat nun bis zum 22. Februar Zeit, dem Kartellamt seine Kalkulation offen zu legen. Sollte die Behörde danach eine Verfügung gegen den Konzern erlassen, bleibt diesem nur noch der Gang vor Gericht. Ein Sprecher bezeichnete eine juristische Auseinandersetzung gestern als „nach jetzigem Stand wahrscheinlich“. KLAUS JANSEN