daily dope (76) :
Grit Breuer stehen nachdenkliche Weihnachtsfeiertage bevor. Der Ex-Leichtathletin schlug das Oberlandesgericht Stuttgart eine Art Vergleich vor. Die ehemalige 400-m-Läuferin soll im Schadenersatzprozess gegen den Internationalen Leichtathletikverband (IAAF) auf ihre Forderung von 300.000 Euro verzichten. Die seien ihr zwischen 1993 und 1995 während ihrer Sperre wegen Medikamentenmissbrauchs entgangen, meint Breuer. Im Gegenzug soll die IAAF auf die Erstattung eigener Kosten verzichten. Breuers Bedenkzeit läuft bis zum 22. Februar 2007. DPA, TAZ