: Der 14-Punkte-Plan
1. Zulassungspflicht: Futterfetthersteller bekommen nur eine Zulassung, wenn sie nachweisen, dass sie die Grenzwerte einhalten.
2. Produktionsströme: In Herstellung, Lagerung und Transport müssen Futter- und Industriefette getrennt werden.
3. Positivliste: Die EU soll die Stoffe auflisten, die bei der Futtermittelherstellung verwendet werden dürfen.
4. Haftungsrisiko: Futtermittelhersteller müssen eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abschließen.
5. Eigenkontrollen: Die Untersuchungspflichten der Futtermittelbetriebe werden ausgeweitet.
6. Meldepflicht: Private Labors müssen bedenkliche Ergebnisse von Lebensmitteluntersuchungen den Behörden melden.
7. Rückverfolgbarkeit: Lebens- bzw. Futtermittel sollen besser rückverfolgt werden können.
8. Ländereinheitliches Modell: Die Lebens- und Futtermittelüberwachung der Länder soll verbessert und vereinheitlicht werden.
9. Überwachung: Der Bund soll in die Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen in Futtermittelbetrieben einbezogen werden.
10. Dioxinmonitoring: Die Verbreitung von Dioxin in Lebens-, Futtermitteln und Umwelt soll in einem gemeinsamen Datenpool erfasst werden.
11. Strafverfolgung: Die Länder sollen prüfen, ob die Strafverfolgung verbessert werden kann, z. B. durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften.
12. Strafrahmen: Höhere Strafen für Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sollen geprüft werden.
13. Verbraucherinformationsgesetz: Die Behörden sollen alle Grenzwertüberschreitungen sofort veröffentlichen. Das Verbraucherinformationsgesetz soll entsprechend geändert werden.
14. Lebensmittelwarnungen: Die Länder werden die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de einrichten, um Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln zu warnen. (taz, reuters)