: Erben im Wartestand
RESTITUTION Hamburg will eine unter fragwürdigen Umständen erworbene Immobilie „im Prinzip“ erstatten. Die Anwälte der Gegenseite wissen davon offiziell aber noch nichts
Wegen des eventuell illegitimen Erwerbs des „Budge-Palais“ ist die Stadt Hamburg in die Schlagzeilen geraten. Bei den Anwälten der Erben gemeldet hat sie sich noch nicht.
1952 hatte die Stadt die Villa, die seit 1900 dem jüdischen Geschäftsmann Henry Budge und seiner Frau Emma gehört hatte, von Gottfried Francke erworben (taz berichtete). Die nationalsozialistischen Machthaber hatten Francke 1939 gegen den Willen der Budges zum Nachlassverwalter bestellt. Als Francke 1952 einfach weitermachte und das Gebäude für 22.500 Mark an die Stadt verkaufte, protestierten die Erben – die Behörden ignorierten das.
Seit 1959 sitzt in dem Gebäude die Hochschule für Musik und Theater. Der Anspruch auf Restitution ist eigentlich verjährt, das räumt auch Erben-Anwalt Jörg Rosbach ein. „Und eben weil das so ist, haben wir dem Anwalt noch keinen Gesprächstermin genannt“, sagt Daniel Stricker, Sprecher der Finazbehörde. Immerhin habe Rosbach die letzten Unterlagen erst Ende voriger Woche eingereicht. „Und auch wenn wir im Prinzip restitutionswillig sind“, sagt Stricker, „müssen wir den Fall genau prüfen.“ Seien die Ansprüche verjährt, dürfe der Senat das Palais nur mit Zustimmung der Bürgerschaft erstatten.
Rosbach nennt das Zögern der Stadt, die ihren Rückgabewillen bislang nur der Presse gegenüber bekundet habe, zwar „merkwürdig“. Aber er übt sich in Geduld. Kommende Woche, sagte er der taz, wolle er erneut bei der Finanzbehörde nachfragen. PS