: EnBW-Notkauf ohne Not: Opposition zieht vor Gericht
ENERGIEKONZERNE SPD und Grüne gehen gegen den Kauf von EnBW-Anteilen durch die Regierung im Südwesten vor
STUTTGART taz | Den Start in die heiße Phase des Wahlkampfs hat sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sicherlich anders vorgestellt. Nachdem sich der Bahnhofsstreit durch die Schlichtung wieder etwas beruhigt hatte, steht ihm gleich nach der Winterpause neuer Ärger ins Haus. Erst musste der Regierungschef bei der Neuregelung der Arbeitszeit von Beamten eine Niederlage gegen die eigene Fraktion einstecken, nun zieht die rot-grüne Opposition gegen den Rückkauf von Aktien des Energiekonzerns EnBW vor Gericht.
„Die Regierung Mappus hat die Verfassung gebrochen“, sagte SPD-Landeschef Nils Schmid am Donnerstag in Stuttgart. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Winfried Kretschmann, spricht von einem „klaren Machtmissbrauch“. Anfang Dezember hatte Mappus mit dem Deal viele überrascht: Für 4,67 Milliarden Euro wolle das Land die 45 Prozent der EnBW-Aktien zurückkaufen, die der französische Energiekonzern EdF vor zehn Jahren erworben hatte. Zunächst schien ihm damit ein echter Coup gelungen zu sein. In der Sache konnten SPD und Grüne das Geschäft nicht kritisieren. Doch in der Art und Weise fühlten sie sich schließlich übergangen. Weil Mappus das Geschäft ohne Zustimmung des Landtags eingegangen ist, sieht die Opposition das Haushaltsrecht verletzt und klagt nun vor dem Staatsgerichtshof. Mitte Februar soll der Antrag eingereicht werden.
Gute Aussichten auf Erfolg bescheinigen der Opposition die Staatsrechtler Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Martin Morlok von der Uni Düsseldorf. Die Regierung könne sich nicht, wie getan, auf das Notbewilligungsrecht berufen, erklärte Wieland. Dieses gelte nur bei einem unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis. Bei diesem Aktienkauf treffe das nicht zu.
Das Urteil kann letztlich aber nur eine Feststellung sein. „Die Konsequenz ist in so einem Fall nur politisch zu ziehen“, sagte Wieland. Inzwischen beschäftigt sich jedoch auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit dem Fall und prüft ein mögliches Ermittlungsverfahren wegen Mappus’ Alleingang.
„SPD und Grüne neiden unserem Ministerpräsidenten Stefan Mappus diesen Erfolg“, sagte CDU-Generalsekretär Thomas Strobl zur Klage. „Weil sie seinem absolut richtigen Vorgehen politisch nichts entgegensetzen können, versuchen sie es nun effekthaschend mit einer Klage.“
NADINE MICHEL