: Härtefall-Kommission erwirkt Bleiberecht
Der niedersächsische Innenminister Schünemann stimmt zu: Ehepaar aus Russland wird nicht abgeschoben. Abgelehnter Bremerhavener Asylbewerber erwirkt unter Berufung auf Bleiberechtsregelung Ausreiseverbot
Erstmals haben abgelehnte Asylbewerber von der niedersächsischen Härtefall-Kommission profitiert. Die vor rund drei Monaten eingesetzte Kommission sprach sich dafür aus, dass ein Ehepaar aus Russland bleiben darf. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sei dem Votum der Kommission gefolgt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Michael Knaps.
Damit hat das Ehepaar, das im Kreis Hameln-Pyrmont wohnt, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen. Dem Mann und der Frau, die sich seit 1999 in Deutschland befinden, drohte nach Auskunft des Ministeriumssprechers die Abschiebung.
Die Härtefallkommission für ausreisepflichtige Asylbewerber prüft, ob in Einzelfällen Flüchtlinge aus besonderen humanitären Gründen doch in Deutschland bleiben dürfen. Kommt die Kommission zu der Auffassung, dass es sich um einen Härtefall handelt, richtet sie die Empfehlung für ein Bleiberecht an den Innenminister. Voraussetzung ist, dass die Asylbewerber ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Außerdem dürfen sie keine schwer wiegenden Straftaten begangen haben.
Mit wie vielen Fällen sich die Härtefallkommission insgesamt beschäftigt hat, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Die Sitzungen des Gremiums mit 18 Mitgliedern finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine von den Länderinnenministern vereinbarte Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Asylbewerber könnte die Zahl der Härtefall-Anträge künftig verringern.
In Bremerhaven ist unterdessen ein Flüchtling der Abschiebung entgangen, indem er sich auf die Bleiberechtsregelung berief. Wie der Anwalt Eberhard Schulz jetzt mitteilte, untersagte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen bereits Mitte Dezember die Abschiebung seines Mandanten. Murat I., so das Gericht, sei zwar zum Stichtag noch nicht ohne Sozialleistungen ausgekommen, könne nach der Regelung aber eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Auch könne ihm nicht nachgewiesen werden, dass er seine Abschiebung „vorsätzlich hinausgezögert“ habe. dpa/ taz