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Archiv-Artikel

Elterngeld weniger üppig

BERLIN ap ■ Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als erhofft: Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, teilte eine Sprecherin des Familienministeriums mit. Es lohne sich aber in jedem Fall, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhalte, bekomme von Anfang an Elterngeld. „Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe beziehen“, sagte die Sprecherin. Sie verwies darauf, dass das Mutterschaftsgeld dem Nettogehalt entspricht. Das Elterngeld ersetze wegbrechendes Einkommen.