: Verbotener Hausunterricht
Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern ist Hausunterricht in Deutschland nicht erlaubt. Zuletzt wurde eine Klage des Ehepaars Neubronner vom Bremer Verwaltungsgericht abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass ihre Söhne, sieben und zehn Jahre alt, sich gegen die Schule entschieden hätten, weil sie zu Hause besser lernen könnten. Laut Gerichtsurteil sind die Bremer verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu zwingen. Begründet wird die Schulpflicht im Urteil mit der schulischen Vermittlung von demokratischen Grundwerten wie „soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung“. Ob die Familie in Berufung geht, ist offen. Mit der Behörde haben sie bis Ende des Schuljahrs eine Vereinbarung getroffen, nach der alle drei Wochen der Lernfortschritt der Jungen überprüft wird.Öffentlich wurde im Norden der Fall einer Familie in Hamburg, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule schicken will. Im Dezember wurde die Klage eines Paars aus Hannover für eine Elfjährige abgewiesen. Wie viele Kinder zu Hause unterrichtet werden, ist unbekannt, da manche Eltern tricksen, indem sie sich im Ausland anmelden. eib