: Heizkosten
Betr.: Hungerstreik gegen Hartz IV. taz nord vom 12. 1. 2007
Anzumerken ist, dass das Gesetz vorschreibt, dass die kompletten, angemessenen Heizkosten übernommen werden müssen und nicht, wie der Osteroder Kreisrat Gero Geißlreiter meint, dass es nur einen Zuschuss zu den Heizkosten gibt. Ob die Heizkosten hier unangemessen sind, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel die Lage und Zustand des Hauses/der Wohnung. Siehe dazu auch § 22 SGB II. Auch die laufende Rechtsprechung weist immer wieder auf diese Tatsachen hin. Philipp Sandelmann, Bad Harzburg