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Archiv-Artikel

Schwieriger Start

Eine illegale Kneipe zu betreiben, ist risikoreich, aber vergleichsweise leicht. Die Probleme fangen erst richtig an, wenn der Betreiber seine Gaststätte legal betreiben will. Dazu muss man beim zuständigen Gewerbeamt im Bezirk eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Ob und wie schnell die erteilt wird, hängt unter anderem davon ab, ob eine bestehende Gaststätte übernommen wird, ob das Lokal in einem Sanierungs- oder Wohngebiet liegt und wie groß der Raum ist. Bei über 100 Quadratmetern Nutzfläche handelt es sich offiziell um eine Vergnügungsstätte, für deren Genehmigung Umwelt-, Bau- und Stadtplanungsamt zuständig sind. Diese Ämter können angehende Gastronomen mit ihren akribischen Vorschriften zu Notausgängen, Lüftungen und Einrichtungsdetails in den Wahnsinn treiben – und bei Prüfungen die bereits erteilte Erlaubnis wieder entziehen. API