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Archiv-Artikel

Gefängnis statt Fußfessel

URTEIL Sexualstraftäter muss wieder in Haft: Er hatte den Akku seiner Fußfessel häufig nicht geladen

Oft ließ der Mann den Akku seiner Fußfessel leer laufen, so dass er nicht zu orten war

Ein verurteilter Sexualstraftäter, der seine elektronische Fußfessel über Monate mehrmals nicht aufgeladen hatte, ist zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wies das Amtsgericht Hamburg ihn in eine Entziehungsanstalt ein, um seine Alkoholsucht therapieren zu lassen. Es bestünde die Gefahr, dass der Verurteilte im betrunkenem Zustand weitere Sexualstraftaten verüben könnte, hieß es in der Begründung des Richters.

Das Gericht setzte die Haftstrafe ohne Bewährung aus – allerdings kann sich der Angeklagte die Entziehungskur anrechnen lassen.

Der Mann gab zu, dass er mehrfach den Akku des Ortungsgeräts nicht rechtzeitig aufgeladen hatte und es so in der Öffentlichkeit ausgehen ließ. Die Fußfessel war dadurch nicht mehr funktionsfähig, die Polizei konnte ihn zeitweise nicht überwachen. Jedes Mal löste er dadurch einen automatischen Alarm bei der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder in Hessen aus.

Auch zur täglichen morgendlichen Kontrolle auf dem Revier kam er trotz des strengen Verbotes oftmals alkoholisiert; eine Polizistin nannte er„Schatzi“ und „Süße“.

Das Landgericht Hamburg hatte den Mann im Jahr 2006 verurteilt, weil er ein zwölf Jahre altes Mädchen am Rande eines WM-Fanfests in Hamburg gewürgt und vergewaltigt hatte. Er hatte das Kind mit Geld und Alkohol gelockt. Auch gegen weitere Frauen übte er sexuelle Gewalt aus.

Nach seiner Entlassung im August 2013 verordnete ihm das Gericht Führungsaufsicht und ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Eine elektronische Fußfessel sollte ihn davon abhalten, erneut eine Tat zu begehen. In 16 gebündelten Anklagen wurden dem Mann nun bei der Verhandlung 68 Verstöße gegen die Führungsaufsicht in acht Monaten nachgewiesen.  (dpa)