: Zahlen Erben zu wenig?
KARLSRUHE Verfassungs-richter stellen Vorteile für Firmenerben infrage
KARLSRUHE rtr/taz | Das Bundesverfassungsgericht sieht die Steuerprivilegien für Unternehmenserben skeptisch. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sagte Gerichtsvizepräsident Kirchhof, die seit 2009 geltenden Regelungen öffneten „einen breiten Raum für eine Steuervermeidung bis hin zur völligen Steuerbefreiung“. Mehrere Richter fragten, ob der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen sei und man von einer Überprivilegierung von Unternehmenserben sprechen müsse.
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