APPLE-LÄDEN : EU-Urteil: Einrichtung als Marke schützbar
LUXEMBURG | Die Gestaltung von Läden des iPhone-Herstellers Apple kann im Prinzip als Marke geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Apples zeichnerische Darstellung der Einrichtung der Apple Stores könne als Marke schützbar sein. Die entsprechenden EU-Regelungen seien nicht nur auf Waren anwendbar, sondern teils auch auf Dienstleistungen, urteilten die Richter. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Einrichtung der Apple-Läden nicht als Marke anerkannt. (dpa)