ENTSCHÄDIGUNGEN BEI VERSPÄTUNGEN
: EU-Fahrgastrecht gilt auch für Fernbusse

STRASSBURG | In der EU sollen künftig auch Passagiere von Fernbussen Anspruch auf Entschädigungen bei verspäteten oder ausgefallenen Fahrten haben. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die vom Europaparlament unter Dach und Fach gebracht wurde. Sie gilt für Reisen mit Linienbussen von mindestens 250 Kilometern. Urlaubsreisen mit Charterbussen sowie der regionale Busverkehr sind nicht betroffen. Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der EU soll das neue Gesetz spätestens im März 2013 in Kraft treten. Für Fahrten innerhalb eines Mitgliedlandes oder von der EU in einen Drittstaat, etwa die Türkei, haben die EU-Regierungen hingegen bis zu acht Jahre Zeit, um die Neuregelung in nationales Recht umzusetzen. (afp)