: Klage gegen Nachteinkauf
Zwei Mitarbeiter des Einzelhandels klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Das sagte gestern Ver.di-Fachbereichsleiter Günther Waschkuhn. Die Klageschriften sollten noch am selben Tag eingereicht werden. „Die zwei Kläger kämpfen stellvertretend für die rund 60.000 Einzelhandels-Beschäftigten in Berlin gegen das neue Gesetz“, sagte Waschkuhn. Die Dienstleistungsgewerkschaft sei selbst nicht klageberechtigt, unterstütze aber die Klage. Sie richtet sich laut Ver.di nicht gegen Arbeitgeber, sondern gegen das Land Berlin als Gesetzgeber, das mit der Neuregelung die Sonntagsöffnungen von Geschäften erheblich ausgeweitet hatte. Dies widerspreche unter anderem den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. DDP