: Autobahn-Klage gerät in den Wahlkampf
VERKEHR Klagen gegen die Verlängerung der A 100 sollen auch die Vorbereitung des Baus stoppen
„Jetzt hilft kein Jammern, nur noch Klagen“, stellt Birte Rodenberg von der Bürgerinitiative Stadtring Süd am Donnerstagabend klar. Die Initiative, die sich gegen die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 ausspricht, wirbt auf einer Anwohnerversammlung um Unterstützer für eine Klage von Friedrichshain-Kreuzberg und dem Umweltverband BUND. Das Problem: Klagen dürfen nur wenige.
SPD und Linke hatten sich im vergangenen Herbst darauf geeinigt, die Umsetzung des geplanten Autobahnbaus erst nach der Abgeordnetenhauswahl zu beschließen. Es war ein Kompromiss, denn die Linkspartei ist eigentlich gegen den Ausbau, die SPD hatte sich auf Parteitagen in der Vergangenheit zunächst dagegen, dann knapp dafür ausgesprochen.
Dass vorher nicht gebaut werde, sei aber nicht in dem Planfeststellungsbescheid vermerkt, kritisiert die Initiative. Daher soll ein Eilverfahren die mögliche Vorbereitung des 400 Millionen Euro teuren Baus verhindern. „Wir möchten sicher sein, dass nicht umsonst Bäume gefällt werden, wenn die Autobahn doch nicht gebaut wird“, sagt Martin Schlegel vom BUND. Doch nicht alle Autobahn-Gegner dürfen klagen. Nur wer selbst von dem Bau betroffen ist, vorher einen Einwand beim Senat eingereicht hat und zu der Klage 2.000 Euro beiträgt, kann sich beteiligen.
Eine parallel laufende Hauptklage stützt sich laut dem Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg Franz Schulz unter anderem auf das Problem, dass durch den Autobahnbau die Wohnviertel um die Elsenbrücke von zusätzlichem Verkehr betroffen seien. „Die Autofahrer werden sich wegen des erhöhten Stauaufkommens Abkürzungen in den Wohnvierteln suchen“, befürchtet Schulz und beruft sich auf ein vorgelegtes Gutachten.
Bei dem Treffen am Donnerstag ist deutlich spürbar, dass der Streit über das geplante Teilstück zwischen Neukölln und Treptower Park gerade kräftig für den Wahlkampf genutzt wird. Wer nicht klagen kann, dem rät die Bürgerinitiative, die Grünen zu wählen – weil sie sich als einzige Partei gegen den Ausbau positionieren würden.
Am 28. Februar endet die Frist für die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Harald Moritz von der BISS kündigt an, dass das Verfahren bis zu zwei Jahre andauern kann. JANINA TREBING