: Hafen vor Gericht
ELB-VERTIEFUNG
Der kommende Mittwoch ist ein wichtiges Datum in der Geschichte der Seefahrt in Norddeutschland. Dann will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ganztägig über die Frage verhandeln, ob nach der Wasserrahmenrichtlinie der EU die Vertiefung der Unterelbe erlaubt werden kann – oder untersagt werden muss. Es ist „die Schicksalsfrage“, so sehen es die klagenden Umweltverbände und die Gegenseite aus Politik und Hafenwirtschaft gleichermaßen.
Die Planungen des Bundes und der Stadt Hamburg sehen vor, das Flussbett auf der 130 Kilometer langen Strecke zwischen Nordsee und Hafen um durchschnittlich einen Meter auszubaggern. Dadurch sollen Containerfrachter mit einem Tiefgang von 13,50 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch bis 14,50 Meter. Die klagenden Umweltverbände BUND, Naturschutzbund (Nabu) und WWF befürchten hingegen dramatische Auswirkungen auf Flora und Fauna der Unterelbe, die nach deutschen und europäischen Gesetzen weiträumig geschützt ist.
Seit Dienstag verhandelt das höchste deutsche Verwaltungsgericht in erster und letzter Instanz über das bislang umfangreichste umweltrechtliche Gerichtsverfahren in Deutschland mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen. Allein der Planfeststellungsbeschluss von 2012, den die Umweltverbände BUND und Nabu sowie die Umweltstiftung WWF anfechten, umfasst rund 2.600 Seiten. Und gleich zu Verhandlungsbeginn hatte der vorsitzende Richter Rüdiger Nolte angedeutet, dass die Elbvertiefung ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden könnte. Auch bei der Elbvertiefung seien – analog zu einem Verfahren über die Ausbaggerung der Weser – zentrale Fragen des europäischen Wasserrechts „entscheidungserheblich“, stellte er klar. Und gab Klägern wie Beklagten somit den Hinweis, sich auf die Erörterung dieser Fragen intensiv vorzubereiten.
Denn wenn nicht Befürworter oder Gegner das Gericht überzeugen können, dürfte sich ein Urteil verzögern, bis der EuGH gesprochen hat. Dem hatte der Leipziger Senat im Juli vorigen Jahres Fragen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Seit zwei Wochen wird in Luxemburg verhandelt, eine Entscheidung wird für Anfang nächsten Jahres erwartet. Zumindest diese würde das Bundesverwaltungsgericht abwarten wollen, um daraus Rückschlüsse auf das Elbeverfahren ziehen zu können.
Es sei denn, dass bereits am Mittwoch alles gesagt ist. Dann würde ein Urteil im August gesprochen werden. SMV