LESERINNENBRIEFE
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Der totale S(Kr)ieg

■ betr.: „Verunreinigte Staaten von Amerika“, taz vom 7. 7. 14

Ich habe den kritischen Artikel Ihres Redakteurs über den Auftritt von Andreas Gabalier in der Waldbühne gelesen und den „Fingerzeig“ auf das „Deutsche Reich“ wohl verstanden. Angesichts der Menschenmassen, die dort waren, mutet es mir etwas verständlich an, aber … was ist mit dem Huldigen der Nationalmannschaft auf der Fanmeile? Da fehlt nur noch einer, der ruft: „Wollt ihr den totalen S(Kr)ieg?“ Das ist doch noch größere Volksverdummung als bei dem „kleinen“ Konzert in der Waldbühne. Die Spieler, vor denen ich bis jetzt Hochachtung hatte, haben sich total zum „Affen“ gemacht … fürs „Volk“.

DANIELA SPITZER, Berlin

Schaler Nachgeschmack

■ betr.: „Der lange Weg zum Tor“, taz vom 16. 7. 14

Was für ein unwürdiges Spektakel! Dieser Auftritt der deutschen Mannschaft am Brandenburger Tor war weder weltmeisterlich noch „altersgerecht“.

Sich während der WM offiziell für ein respektvolles Miteinander auszusprechen und nach dem Titelgewinn die argentinische Mannschaft mit einem „Gaucho-Tanz“ zu demütigen. Und Hunderttausende applaudieren. Was sagt das über eine Gesellschaft aus, wenn im Taumel der Selbstüberhöhung jedes Gespür für einen würdevollen Umgang verloren geht? Meine Freude über den WM-Titel ist schlagartig verflogen, und es bleibt nur ein schaler Nachgeschmack. So sehen keine Sieger aus. Große Gewinner achten den Verlierer. GABRIELE MEIER-SESKE, Berlin

Noch mehr Kommerz

■ betr.: Mauerpark-Attraktion Flohmarkt gefährdet“, taz.de vom 17. 7. 14

was!? nein, nein, nein. gibt es eine aktion gegen neue betreiber, höhere standpreise etc.? es kann doch nicht sein, dass die nächste sache dem kommerz in den schoß fällt. steinic, taz.de

Kulturell inkompetent

■ betr.: „Entweder du bist der Held oder der Arsch“, taz vom 16. 7. 14

Herr Panhoff bezeichnet sich als „kulturell kompetent“ (was auch immer das sein mag) und disqualifiziert sich im selben Atemzug, wenn er das Temperament und die Mentalität „der Afrikaner“ zu kennen meint, weil er mal im Senegal war und „afrikanisch“ isst.

Ich kenne Herrn Panhoff auch sehr gut, weil ich manchmal europäisch essen gehe. So ein Hohn. Ich hätte mir im Interview auch ein wenig mehr Bissigkeit gewünscht: Herr Panhoff und die Polizei haben keinen Anlass gegeben, aufs Dach der Schule zu steigen? Meint er tatsächlich, ein 1.000-köpfiges Polizeiaufgebot und eine Räumungsdrohung sind für die Menschen in der Schule vergleichbar mit einem Sonntagsspaziergang gewesen? SABINE MELLING, Berlin

Grundrecht Gesundheit

■ betr.: „Oranienplatz-Flüchtlinge: Die allerletzten in der Schlange“, taz.de vom 16. 7. 14

Das Grund- und Menschenrecht auf Gesundheit wird in Artikel 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR, Artikel 12 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte IPwskR, Artikel 6 Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte IPbpR, Artikel 11 Europäische Sozialcharta ESC sowie Artikel 35 Europäische Grundrechtecharta EuGrCH garantiert. In der Präambel zur 1946 verabschiedeten WHO-Erklärung heißt es: „Sich des bestmöglichen Ge-sundheitszustandes zu erfreuen, ist eines der Grundrechte jedes Menschen.“

Artikel 25 AEMR bestimmt: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohlergehen ausreichend sichert, insbesondere Nahrung, Kleidung, Unterkunft und medizinische Versorgung sowie die erforderlichen Sozialleistungen.“

In Artikel 12 IPwskR heißt es: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Gesundheit zwar nicht explizit, es ist aber Teil des in den BVerfG-Urteilen zum SGB II und zum AsylbLG konstatierten Grundrechts auf menschenwürdige Existenzsicherung aus Artikel 1 Absatz 1 und 20 Absatz 1 Grundgesetz GG, und ergibt sich auch aus Artikel 2 Absatz 1 GG. Das BVerfG-Urteil zum AsylbLG vom 18. 7. 2012 hat die gesetzliche Festlegung eines gruppenspezifischen Minderbedarfs beim auch die physische Existenz, also das Menschenrecht auf Gesundheit, umfassenden Existenzminimums nur für zulässig erklärt, wenn ein solcher Minderbedarf empirisch transparent ermittelt und objektiv belegbar ist.

stadtlandmensch, taz.de

Mir völlig egal

■ betr.: „Bullen auf Drahteseln“, taz.de vom 16. 7. 14

Mir völlig egal, ob die Polizei dasselbe Verkehrsmittel nutzt oder nicht. Ich glaube kaum, dass sich das Verständnis für Verkehrsregeln seitens der Fahrrad fahrenden Leute bessern wird, solange Ampelschaltungen, Straßenführungen etc. noch stark auf Autos ausgerichtet sind.

Schulle und Stulle, taz.de

Achtung für „Bullen“

■ betr.: „Bullen auf Drahteseln“, taz.de vom 16. 7. 14

Achtung fängt mit Überschriften an! Gerade für eine Zeitung. Ich denke, die Polizisten, die für unsere Sicherheit tagtäglich sorgen, haben es nicht verdient, dass man sie Bullen nennt. Leserin1, taz.de