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Archiv-Artikel

Hamburg wird München

Kneipengäste können auch in Zukunft nach 22 Uhr draußen sitzen. Senat verlängert Modellversuch. Begründung: Es habe keine Beschwerden von Anwohnern gegeben. In den großen Münchner Biergärten gibt es gar keine Sperrstunde

In Hamburg kehren Münchner Verhältnisse ein. Nach dem Vorbild der bayrischen Landeshauptstadt sollen Kneipengänger in Zukunft auch nach 22 Uhr vor den Lokalen sitzen können. Das hat der Senat gestern beschlossen. Er zog damit die Konsequenzen aus einem zweijährigen Modellversuch, der aus seiner Sicht positiv verlaufen ist.

Dem Beschluss zufolge können die Gäste in Zukunft generell bis 23 Uhr draußen bedient werden. An Freitagen, Samstagen sowie den Nächten vor Feiertagen ist das sogar bis 24 Uhr erlaubt. Sollten sich Anwohner über den Lärm der Zecher beschweren, seien die Bezirksämter gehalten, dem nachzugehen. Diese können den Gaststätten Einschränkungen auferlegen.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) begründete den Beschluss mit dem „Freizeitverhalten breiter Bevölkerungsschichten“ und den „sich daraus ergebenden Veränderungen vor allem beim Besuch von Restaurants und anderen Gaststätten“. Der Senat hofft darauf, dass die Verlängerung der Zeiten das Image Hamburgs verbessert. Straßencafés und Biergärten bereicherten das Leben und gehörten „zum erwarteten gastronomischen Angebot einer tourismusgeprägten Metropole“.

Uldall zufolge hat es während des Modellversuchs seit Mai 2005 keine ernsten Probleme mit Anwohnern gegeben. Die meisten der 1.600 Lokale mit Außengastronomie hätten profitiert. Drei Viertel von ihnen hätten mehr Umsatz gemacht. Durch die neuen Öffnungszeiten entstünden Arbeitsplätze, versprach die Handelskammer.

Schon eine erste Bilanz, zwei Monate nach Beginn des Modellversuchs, ließ die Verlängerung unproblematisch erscheinen. Nur in Einzelfällen lehnten es einzelne Bezirke ab, das Aufstellen von Tischen und Bänken draußen zu ermöglichen. Dass die verlängerten Öffnungszeiten widerrufen worden wären, kam in dieser Zeit nicht vor.

Mit der jetzt unbefristet geltenden Regelung schließt Hamburg zu München auf. Dort hat der Stadtrat die Bewirtung auf öffentlichem Verkehrsgrund und auf privaten Außenflächen bis 23 Uhr erlaubt. Das gilt auch am Wochenende. Dafür gibt es in 29 Biergärten keine Sperrstunde. Dort wird gefeiert, bis die Putzfrau kommt. Gernot Knödler