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Archiv-Artikel

Karlsruhe: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass das Erbschaftsrecht verfassungswidrig ist, weil etwa Barvermögen höher besteuert wird als Immobilien und Betriebsvermögen. Der Gesetzgeber muss jetzt bis Ende 2008 eine Regelung finden, die alle Vermögensarten gleich bewertet. SEITE 5, 11, 14