: Die fast erlaubte Medizin
THC Kranken kann der Eigenanbau von Cannabis gestattet werden – ausnahmsweise. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine Niederlage für die Behörden
VON MATHIAS BRÖCKERS
Es gibt kaum eine Pflanze, die einfacher anzubauen ist als Hanf. Mehr als Erde, Wasser und Licht braucht ein Samenkorn nicht, um daraus bis zu 500 Gramm einwandfreie Medizin zu produzieren. Herauskommt ein Medikament, an dem in der gesamten Medizingeschichte noch kein Mensch ums Leben gekommen ist, denn selbst eine schwere Überdosierung hinterlässt keine organischen Schäden. Chronisch kranken Menschen eine derart wirksame und ungiftige Pflanze vorzuenthalten, ist deshalb inhuman.
Über die Modalitäten einer Legalisierung zum Genuss für alle Erwachsenen mag noch einen Moment lang diskutiert werden – was aber chronisch Kranke betrifft, sollte diese Diskussion sofort beendet werden. Und die Gerichte sehen die – in der Tendenz – ebenso. In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden, dass Patienten, die zur Therapie ihrer Leiden Cannabis benötigen, im Einzelfall der Selbstanbau gestattet werden muss. Fünf Patienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Schmerzen und Multipler Sklerose benötigen, hatten dort eine solche Erlaubnis eingeklagt, weil sie sich den sehr teuren Bezug über Apotheken nicht leisten konnten.
Mit ärztlicher Verschreibung kann Cannabis legal konsumiert werden, seit 1996 der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze – Tetrahydrocannabinol (THC) – wieder in das deutsche Arzneibuch aufgenommen wurde. Wer in den Genuss der krampflösenden, übelkeitshemmenden und appetitanregenden Wirkung kommen wollte, musste sich seitdem die halbsynthetisch hergestellten „Dronabinol“-Tropfen verschreiben lassen – ein Fläschchen für 120 Euro war für viele Patienten jedoch unerschwinglich (die Krankenkassen übernahmen die Kosten nur selten). Vielen half der isolierte Wirkstoff auch nicht so gut wie natürliche Hanfblüten.
Weil sich die beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständige „Bundesopiumstelle“ weigerte, entsprechende Genehmigungen zu erteilen, zogen bald Patienten vor Gericht. Mit Erfolg: Seit 2009 ist die Stelle verpflichtet, auch natürliches Cannabis als Medikament zu genehmigen. Etwa 300 Patienten können seitdem mit einer Sondergenehmigung medizinisches Cannabis über ihre Apotheken beziehen, für 15 Euro pro Gramm. Einer dieser Patienten, der nun auch in Köln Recht bekam, ist Günter Weiglein. Doch der kann sich – bei einem Monatsbedarf von etwa 50 Gramm – das teure Apothekengras nicht leisten und will „seine“ Medizin deshalb selbst anbauen.
Schon Ende 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass in Einzelfällen ein solcher Selbstanbau genehmigt werden müsse. Das BfArM forderte dann für diese Einzelfälle extrem hohe Sicherheitsvorschriften ein, die eher an spaltbares Nuklearmaterial als an ein natürliches Kraut erinnern. Über die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, von chronisch kranken, mittellosen Patienten den Einbau eines Tresors zu verlangen, um die Öffentlichkeit vor einem brisanten Stoff zu schützen (den man für sechs bis sieben Euro pro Gramm überall kaufen kann), mussten die Kölner Richter jetzt befinden – und entschieden in drei der fünf Fälle zum Wohle der Patienten. Bei den beiden anderen hatten sie aufgrund der Wohnsituation des Klägers Sicherheitsbedenken oder gingen davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe.
Aber auch wenn die Richter darauf hinwiesen, dass jeder Einzelfall zu prüfen und es dem BfArM gestattet sei, Auflagen zu erlassen, ist dieses Urteil eine Niederlage für die Behörde. Ihre schwachen Argumenten – dass der Selbstanbau gegen internationale Gesetz verstoße und keine medizinisch einwandfreie Qualität sichern könne – überzeugten nicht. Denn auch nach den internationalen Drogengesetzen stehen jedem Land medizinische Sonderregelungen frei.
Das Gericht hat nun also entschieden. Nun ist die Regierung aufgefordert, ihre immer noch dem verlorenen „Krieg gegen Drogen“ geschuldete Politik zu beenden und das Betäubungsmittelgesetz zu reformieren.
■ Mathias Bröckers ist Autor des Buchs: „Keine Angst vor Hanf – Warum Cannabis legalisiert werden muss“, Westend Verlag 2014