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Archiv-Artikel

Primarschul-Volksentscheid kommt vor Gericht

JUSTIZ Richter setzen Verhandlung für 20. Juni an. Kläger halten Doppel-Ja für verfassungswidrig

Politisch ist die Debatte um die Primarschule nach dem verlorenen Volksentscheid erledigt. Die Frage, ob diese Abstimmung verfassungswidrig war, ist jedoch noch offen. Für die entsprechende Klage von drei Hamburgern hat das Verfassungsgericht jetzt für den 20. Juni eine Verhandlung angesetzt.

„Diejenigen, die noch vor einigen Monaten behauptet haben, die Klage habe weder Hand noch Fuß, haben sich geirrt“, sagt Anwalt Uwe Lipinski. Er sieht dies als Zeichen, dass die Richter die Sache ernst nehmen.

Die Kläger monieren einiges. Zentraler Kritikpunkt ist, dass es erlaubt war, für die Vorlage von Volksinitiative und Bürgerschaft doppelt mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen. „Durch das Doppel-Ja kommt kein klarer Volkswille zustande. Der Bürger muss sich nicht entscheiden“, sagt Lipinski. Dies habe den Gegnern erleichtert, das Hindernis-Quorum von 247.335 Stimmen zu überwinden, das Parlaments-Entscheidungen schützen soll.

Die Reform-Gegner erhielten bekanntlich 276.416 Ja-Stimmen, die Befürworter 217.969. Die Zahl der Doppel-Jas wurde nicht gezählt. Sollte sie bei über 29.081 liegen, was möglich ist, wäre das Quorum nach Lipinskis Argumentation verfehlt worden. Die Stimmzettel werden vom Landeswahlleiter aufbewahrt und könnten auf Anordnung des Gerichts noch mal gezählt werden. Doch auch bei einer geringen Doppel-Ja-Zahl sei „allein die Zulassung dieser Option verfassungswidrig“, so Lipinski.

Zweifel an diesen Passagen des Volksabstimmungsgesetz von 1996 hat auch der ehemalige GAL-Abgeordnete Kurt Edler. Ihn stört, dass Nein-Stimmen weniger gewichtet und Vorlagen trotz hoher Ablehnung durchkommen können. „Wir Grünen hatten damals die Tücken der Zählweise bei doppelter Vorlage nicht erwogen“, erinnert Edler. Es sei gut, wenn das Gesetz überprüft wird.

Sollten die Richter den Klägern recht geben, wäre es laut Lipinski möglich, dass sie die Wiederholung der Abstimmung anordnen. Denkbar sei auch, sie werde ganz für „ungültig“ erklärt. KAIJA KUTTER