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Klarstellung -betr.: "Milliarden aus Gulli und Mülltonnen", taz vom 22.11.1995

Betr.: „Milliarden aus Gulli und Mülltonnen“, 22.11.95

Sehr geehrter Herr Marten,

in Ihrem o. g. Artikel stellen Sie Behauptungen auf, die auch durch die gebetsmühlenartige Wiederholung nicht wahrer werden und mich zu folgenden Klarstellungen veranlassen:

1. Weder der Müll- noch der Abwassergebührenzahler bzw. die -zahlerin haben aufgrund der Verselbständigung eine Zeche zahlen müssen. Die Kapitalrückzahlung wirkt sich bei beiden Einrichtungen nicht gebührenerhöhend aus, da auch vor der Verselbständigung das von der Stadt bereitgestellte Kapital verzinst und der Wertverzehr des Anlagevermögens durch Abschreibungen berücksichtigt wurde. Dieses beides schreibt das Gebührenrecht ausdrücklich vor. Die einzige Veränderung, die sich aus den Verselbständigungen ergibt, liegt in dem Empfänger der Zinsen: Vorher war es der Haushalt, jetzt der Kreditmarkt, auf dem sich Stadtreinigung und -entwässerung in Höhe des an die Stadt zurückgezahlten Kapitals refinanziert haben.

2. Es ist nicht zutreffend, daß die Stadtentwässerung „chronisch unterkapitalisiert“ ist. Sie ist – ausweislich der der Umwandlung zugrundeliegenden Bilanz – mit einem Eigenkapital von ca. 0,8 Mrd. DM bei einer Bilanzsumme von ca. 3,7 Mrd. DM ausgestattet. Eine Eigenkapitalquote von 21 % liegt heute im durchaus üblichen Rahmen.

3. Die finanzielle Vorsorge für die Deponienachsorge und für die Zahlung von Pensionen bei der Stadtreinigung hat sich durch die Ausgliederung nicht verändert.

Annette Verhein-Jarren, Pressesprecherin Finanzbehörde

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