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Wortkarger Lauck

■ Der US-Neonazi macht vor Gericht nur die nötigsten Angaben zur Person

Hamburg (taz) – Der Angeklagte gibt sich gelassen – ein Menschenfeind mit Humor. Als der Vorsitzende Richter Günther Bertram wissen will, ob er 1953 in Milwaukee geboren worden sei, witzelt er: „Ich kann mich nicht daran erinnern, aber es steht so in meinen Papieren.“ Doch mehr als die obligatorischen Angaben zu seiner Person gibt der US-amerikanische Neonazi Gary Rex Lauck, der sich seit gestern vor dem Hamburger Landgericht unter anderem wegen Volksverhetzung und der Verbreitung von Schriften, „die zum Rassenhaß aufstacheln“, verantworten muß, nicht preis – da er, so sein Anwalt Hans-Otto Sieg, die ganze Anklage für „illegal“ halte.

Der Frankfurter Verteidiger fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Als „Prozeßhindernis“ präsentiert er angebliche Formfehler des Auslieferungsersuchens an Dänemark, wo Lauck am 20. März 1995 festgenommen worden war. Weder entspreche der Haftbefehl juristischen Standards noch würden die im Auslieferungsübereinkommen festgelegten Formalien erfüllt. Sieg: „Bei der Auslieferung wurden Recht und Gesetz der politischen Oppurtunität gebeugt.“ Die Argumentation der Verteidigung läuft aber vor Gericht ins Leere: Der Haftbefehl bleibt bestehen, über die von Sieg geforderte Verfahrenseinstellung wird erst am Prozeßende befunden werden. Bis dahin wird die 40seitige Anklageschrift der Bundesanwaltschaft abgearbeitet. Kostproben aus dem braunen Hetzmaterial, das der Gründer der US-amerikanischen NSDAP/AO und Herausgeber des „NS-Kampfrufes“ zum Teil selbst verfaßt, zum Teil vertrieben hat, beinhaltet sie reichlich. Da ist die Rede von schwarzen „Parasiten“, die „planmäßig unsere unerfahrenen deutschen Mädchen schänden“, von der „Lüge von Auschwitz“ und der „Schaffung einer nationalsozialistischen Ordnung“ als „Endziel“. Marco Carini

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