■ Berliner Telegramm: Entscheidung über Alt-Stralau vertagt
Die Gerichtsentscheidung über die Räumung des besetzten Hauses Alt-Stralau 46 ist erneut vertagt worden. Das Amtsgericht Mitte verwies die Entscheidung ans Landgericht, da der Streitwert über 10.000 Mark liegt. Die Bewohner hatten direkt nach der Räumung Mitte April eine einstweilige Verfügung beantragt, die ihnen den Wiedereinzug gestatten sollte. Das Amtsgericht hatte diese abgelehnt. Das höhergestellte Landgericht war jedoch der Beschwerde eines der ehemaligen Bewohner gefolgt und hatte das Amtsgericht angewiesen, erneut zu entscheiden. Die Zuständigkeit der Gerichte war bei keiner der beiden Entscheidungen in Frage gestellt worden. Andreas Flitz, Rechtsanwalt des Besetzers, kritisierte nun, daß es durch die erneute Verzögerung immer schwieriger würde, den Rechtsanspruch der Bewohner zu verwirklichen. Die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain hat bereits Sanitär- und Elektroinstallationen ausgebaut. Ein Termin für die Entscheidung beim Landgericht steht noch nicht fest. ga
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