: Kein Schutz für Radler auf Zebrastreifen
St. Ingbert/Düsseldorf (dpa) – Radfahrer sind auf Zebrastreifen im Gegensatz zu Fußgängern rechtlich nicht besonders geschützt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 5 Ss 39/88/OWi 40/98 – I) hat gestern der Verkehrskundliche Arbeitskreis in St. Ingbert/Saar hingewiesen. In dem Verfahren ging es um einen Taxifahrer, der einen Radler auf einem Zebrastreifen gefährdet hatte und deshalb eine Geldbuße von 90 Mark zahlen sollte. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Es entschied, Fußgängern gleichzusetzen seien Radfahrer auf Zebrastreifen nur dann, wenn sie ihr Rad schieben.
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