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Archiv-Artikel

PC-Fahndung in Kritik

Justizministerin hält geplantes Gesetz zu Online-Durchsuchungen für rechtlich „ausgesprochen schwierig“

BERLIN ap/afp ■ Die geplante Regelung für polizeiliche Online-Durchsuchungen wirft nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechtliche Probleme auf. Eine Änderung der Strafprozessordnung sei „ausgesprochen schwierig, weil man natürlich in die Privatsphäre in einem erheblichen Maße eingreift“, sagte sie gestern dem Sender N24.

Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren, mahnte die Ministerin. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies alles für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man diese Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung. „Da darf ich die Tagebücher ja auch nicht lesen.“

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag der Polizei den heimlichen Zugriff auf private Computerdaten verboten, weil dafür die Rechtsgrundlage fehle. Daraufhin kündigten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenexperten der großen Koalition Gesetzesänderungen an, um das Ausspähen von Computern zu legalisieren.

Nach Darstellung des Bundeskriminalamts (BKA) ist diese Fahndungsmethode unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus, Menschenhandel, Wirtschaftsspionage, Rechtsextremismus und Kinderpornografie. „Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können“, sagte BKA-Chef Jörg Ziercke im Deutschlandradio Kultur. Das Internet sei das Tatmittel der Zukunft.

Ziercke bestritt, dass Online-Durchsuchungen die Bürgerrechte gefährdeten. Schließlich würden „99,9 Prozent der Menschen in Deutschland“ von dieser Fahndungsmethode „überhaupt nicht betroffen sein“.

Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte diese Darstellung. „Herr Zierke wäre gut beraten, einen eingehenden Blick in das Grundgesetz zu werfen“, sagte sie. Stattdessen greife der BKA-Chef zu einem „alten Totschlagargument“. Für Online-Durchsuchungen bestehe „kaum gesetzgeberischer Spielraum“.