Der Rechnungshof und das liebe Geld : Widerspruch zwecklos
Das Gute für einen Rechnungshof ist ja, dass niemand ihm widersprechen kann. Wer ein Jahr lang nichts anderes macht, als die Einnahmen und Ausgaben der Stadt zu überprüfen, hat immer die besseren Argumente. Rein rechnerisch zumindest.
Kommentarvon Sven-Michael Veit
Da fällt es auch nicht ins Gewicht, dass die obersten Bilanzprüfer an lediglich einem knappen Prozent des Hamburger Haushaltes herumkritteln. Denn der hat ein jährliches Volumen von guten zehn Milliarden Euro, verschenkte 80 Milliönchen aber sind dennoch keine Peanuts.
Ein bisschen Schwund, gewiss, ist überall, und deshalb ist Vorsicht angebracht, bevor wohlfeile Vorwürfe wie Steuerverschwendung erhoben werden. Wenn über 99 Prozent des stadtstaatlichen Etats korrekt gehandhabt werden, ist dies durchaus ein Wert, der zur Kenntnis genommen werden sollte. Gleichwohl ist das noch steigerungsfähig, und auch dafür dienen die Kritik wie die Vorschläge des Rechnungshofes als Handreichung.
Was seines Amtes jedoch nicht ist, tut er wohlweislich auch nicht. Zum Beispiel, um nur eines zu nennen, eine zweiprozentige Vermögenssteuer zu fordern. Eine glatte Milliarde Euro im Jahr würde diese in die Hamburger Kassen spülen. Da ließen sich die versemmelten 80 Millionen leichter verschmerzen.
Das aber ist die Sache der Betriebsprüfer nicht. Dazu bedarf es einer politischen Entscheidung. Je eher, desto besser.