Unbeschränkter Zugriff gewünscht

Trotz Verbot durch den Bundesgerichtshof: Niedersachsens Innenminister will private PCs ausspähen dürfen

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat einen unbeschränkten Online-Zugriff auf Computer verdächtiger Personen gefordert. Heimliche Online-Durchsuchungen seien ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung, teilte gestern das Innenministerium in Hannover mit. „Wenn wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke“, hatte Schünemann der Netzeitung gesagt. Der Minister reagierte auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der das heimliche Ausspionieren von Computern untersagt hatte.

Kritik an der Position Schünemanns übte der Koalitionspartner FDP: „Wer einen unbegrenzten Online-Zugriff fordert, verkennt, dass es hier um einen Eingriff in die Grundrechte geht“, teilte FDP-Generalsekretär Stefan Birkner mit. „Verdeckte Ermittlungsmethoden sollten der Polizei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zur Verfügung stehen.“ Die Forderung Schünemanns sei „verfassungswidrig“, sagte auch SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner.

Bei einer zu schaffenden gesetzlichen Regelung darf es nach Schünemanns Auffassung keine Beschränkung für das Abgreifen von Daten durch die Strafverfolger geben. „Nur weil das Internet ein neuer Kommunikationsweg ist, darf der Zugriff nicht eingeschränkt werden“, sagte er. Zudem würden die Daten nach den Regeln des Datenschutzes behandelt: „Wenn nichts vorliegt, wird wieder gelöscht“, so Schünemann. Voraussetzung sei allerdings, den Sicherheitsbehörden eine solide gesetzliche Grundlage an die Hand zu geben.

Und schließlich sei für einen heimlichen PC-Check ein richterlicher Beschluss nötig – ähnlich, wie es bei einer Hausdurchsuchung erforderlich ist. „In der Regel“, versicherte Schünemann, „werden die Betroffenen nach der Festplatten-Durchsuchung auch informiert.“ DPA