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Archiv-Artikel

José Bové muss ins Gefängnis

Von R.B.

PARIS taz ■ Das Pariser Kassationsgericht hat gestern eine Beschwerde des französischen Globalisierungskritikers José Bové abgewiesen und eine Verurteilung zu vier Monaten Haft für rechtsgültig erklärt. Bové hatte 2004 zum wiederholten Mal zusammen mit anderen Umweltaktivisten bei einer Protestaktion eine Genmaiskultur zerstört. Nun hängt es vom Haftrichter ab, wann Bové, der als Vertreter der radikalen Linken bei den Präsidentschaftswahlen im April kandidieren will, seine Strafe absitzen muss. Bové hatte erklärt, solange ihm die bürgerlichen Ehren und die Wählbarkeit nicht entzogen würden, könne er notfalls seine Wahlkampagne auch aus einer Gefängniszelle führen. Den Kompromiss, als Kandidat in Teilfreiheit eine elektronische Fussfessel zu tragen, lehne er ab.

R.B.