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Archiv-Artikel

Ausweis gegen Energieverschwendung

Ab dem kommenden Jahr muss jeder, der ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, einen „Energieausweis“ vorlegen. Der macht deutlich, welche Folgekosten für den Käufer oder Mieter entstehen. Das soll einen Anreiz schaffen, Häuser besser zu isolieren

Auch Hamburg heizt den Himmel: Auf Schritt und Tritt gibt es in der Hansestadt Häuser, die schlecht isoliert sind und unnötig Energie verbrauchen. Ab nächstem Jahr müssen deswegen nach einem Beschluss der Bundesregierung die Besitzer von Gebäuden bei Vermietungen oder Verkäufen so genannte Energieausweise vorlegen. Das Ziel ist, die Heizkosten für den künftigen Mieter oder Käufer transparent zu machen. Denn für den Mieter erhöhen sie faktisch die Miete. Und für den Kaufinteressenten mindern sie den Wert des ins Auge gefassten Objekts.

Zwei verschiedene Modelle stehen zur Wahl: der bedarfs- und der verbrauchsbasierte Energieausweis. „Der Bedarfsausweis stellt den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes dar, indem er die Dämmung des Daches, die Isolierung der Fenster, das Alter und die Qualität der Heizung und so weiter untersucht“, sagt Stella Matsoukas von der Deutschen Energie Agentur (Dena). „Der Verbrauchsausweis hingegen stellt lediglich den tatsächlichen Verbrauch zum Beispiel des letzten Jahres dar und ist deswegen nicht aussagekräftig.“ Schließlich verbrauche eine fünfköpfige Familie mehr Energie als ein alleinstehender Bewohner.

Grundsätzlich ist der Energieausweis für alle Gebäude vorgeschrieben – ob Wohngebäude oder Büros, Geschäfte, Hotels und Gaststätten. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis verbindlich. Bei Gebäuden mit fünf und mehr Wohnungen kann der Besitzer zwischen beiden Modellen wählen.

Die Kosten für den Energieausweis konnte auch Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bislang nur schätzen. Für realistisch hält das Ministerium zwischen 40 und 60 Euro für den Verbrauchs- und 80 bis 120 Euro für den Bedarfsausweis. Maximal zehn Jahre lang ist der Ausweis gültig. Ausstellen können ihn Architekten, aber auch Sachverständige für Wärme- und Schallschutz sowie Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer.

Der Energieausweis soll nur informieren. Abweichungen des wirklichen Energieverbrauchs von den Angaben im Ausweis berechtigen weder zu Mietminderungen noch dazu, den Kaufpreis nachträglich anzufechten.

In Hamburg gibt es schon seit längerem einen viel ausführlicheren Energiepass, der jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf 34 Seiten bewertet er die vier Hauptbauteile Dach, Fassade, Fenster und Boden und gibt konkrete Empfehlungen, wie Hausbesitzer ihr Gebäude durch eine Sanierung auf Neubauniveau bringen können.

Nicht nur in Umfang und Detailliertheit, auch beim Preis ist der Hamburger nicht mit dem bundesweiten Energieausweis vergleichbar: 475 bis 2.200 Euro müssen für den Hamburger Energiepass ausgegeben werden. „Auf lange Zeit gesehen kommen die Kosten aber oft wieder bei der eingesparten Energie rein“, sagt Detlef Moldmann von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. „Außerdem bezuschusst die Behörde den Energiepass.“ Maren Schultz

Informationen zum Hamburger Energiepass finden sich unter www.arbeitundklimaschutz.de