Telefonterror bleibt anonym

Der „Stern“ darf nicht mehr behaupten, „Bild“-Reporter hätten die Moderatorin Charlotte Roche drangsaliert

Die Bild-Zeitung hat sich in erster Instanz gegen den Stern durchgesetzt. Damit darf das Magazin nicht mehr behaupten, Bild-Reporter hätten die Moderatorin und Schauspielerin Charlotte Roche nach dem tragischen Unfall ihrer Familie mit rüden Methoden unter Druck gesetzt.

Der Stern hatte zuerst im November 2003 und dann noch einmal Ende letzten Jahres über den Fall Roche berichtet. Auf dem Weg zu ihrer Hochzeit waren 2001 drei ihrer Brüder tödlich verunglückt, ihre Mutter überlebte schwer verletzt. Danach, so Roche im Stern, sei sie mehrfach von Anrufern bedrängt und belästigt worden, die behaupteten, für die Bild-Zeitung zu arbeiten.

Nach der Entscheidung des Landgerichts München darf der Stern laut einer Mitteilung des Springer-Konzerns „weder behaupten noch verbreiten“, dass Bild-Mitarbeiter Charlotte Roche nach dem schweren Unfall ihrer Brüder angerufen, telefonisch massiv behelligt, ihr für ein Foto nachgestellt, bei dem Sender Viva angerufen oder ein Interview verlangt hätten. Keine dieser Behauptungen, so Springer, konnte nach Ansicht des Gerichts vom Stern oder von der als Zeugin geladenen Charlotte Roche sowie von den Viva-Mitarbeitern belegt werden.

Mit diesem Urteil war nach dem ursprünglichen Vergleichsvorschlag des Gerichts (taz vom 11. 11.) zu rechnen. Schon bei der Verhandlung im Oktober hat der Vorsitzende Richter erklärt, man könne nicht ausschließen, „dass etwa freie Reporter unter der Flagge des Blattes“ gesegelt seien. Wer sich aber bei Roche als Bild-Mitarbeiter ausgegeben hat, lässt sich juristisch hieb- und stichfest ohnehin wohl nicht mehr klären. Aus dem Stern ist zu hören, nun sei so manche Faust in der Tasche geballt. Offiziell will sich Stern-Verlag Gruner + Jahr aber vor Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung nicht weiter äußern. STG