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JUSTIZ KOOPERIERT MIT SUPERMÄRKTENOhne Kohle kein Auto zurück

Wer sein Auto unerlaubt länger als eine Stunde auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstellt, muss mit hohen Kosten rechnen. Der Inhaber des Geschäftes darf rund 220 Euro verlangen, bevor eine von ihm beauftragte Abschleppfirma den Standort des Autos bekannt gibt. Das entschied das Berliner Kammergericht laut einer Mitteilung vom Freitag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts. Die Fahrzeughalterin hatte gegen das Vorgehen geklagt, weil der geforderte Geldbetrag im Vergleich zu Abschleppkosten der Polizei ihrer Meinung nach deutlich überhöht und das Zurückhalten des Autos nicht gerechtfertigt sei. Die Richter folgten den Argumenten in beiden Instanzen nicht. Der Grundstücksbesitzer, in diesem Fall der Inhaber des Supermarktes, dürfe neben reinen Abschleppkosten auch die Suche nach einem Fahrer oder die Beweissicherung bei seinen Forderungen berücksichtigen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. DPA

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