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Archiv-Artikel

Raus aus dem Haus

Von wegen keine Zwangsumzüge: AGAB legt Fälle betroffener Bürger vor, die ihre Wohnung verlassen müssen

Von KEFA

„Zwangsumzüge gibt es nicht“, hatte Sozialstaatsrat Joachim Schuster jüngst versprochen, wer krank oder behindert sei oder länger als zehn Jahre in seiner Wohnung lebe, brauche nicht umzuziehen. Doch gestern präsentierte die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen (AGAB) elf Fälle, in denen BezieherInnen von Arbeitslosengeld II bereits eine Aufforderung zum Umzug bekommen haben. Darunter befinden sich alleinerziehende Mütter, ältere und gesundheitlich stark eingeschränkte Menschen, die eigentlich unter die Ausnahmeregelungen der Behörde fallen sollten. „Diesen Menschen werden ohne stichhaltige Begründung die Mietkosten nicht mehr in der angemessenen Höhe gezahlt“, sagte Thomas Beninde von der AGAB. „Auf einmal fehlen 120 Euro im Monat – das kommt einem Zwang zum Umzug oder einer schnellen Verschuldung gleich“, sagt Beninde. Er wirft der Bagis bei der Bearbeitung dieser Fälle Verfahrensfehler vor. „Die Arbeitslosen bekommen zunächst eine Aufforderung, ihre Mietkosten zu senken oder aber zu begründen, warum das nicht geht.“ Obwohl die Betroffenen diese Forderungen „Punkt für Punkt umgesetzt haben“ wurde ihnen ohne weitere Erklärung geantwortet: „Wir können die von Ihnen angebrachten Gründe leider nicht akzeptieren.“

Staatsrat Schuster konnte gestern zu den Einzelfällen nichts sagen. Prinzipiell habe jeder, dem die Miete gekürzt wurde, ein Recht auf eine ausführliche Begründung. Fehlerhafte Bescheide begründete er mit der mangelhaften Qualifikation eines Teils der Bagis-MitarbeiterInnen, die aus anderen Bereichen, wie etwa der Telekom, übernommen werden mussten. „Die Sachbearbeitungsqualität hat Nachteile“, räumt er ein. Er kündigte weitere Schulungen, eine interne Untersuchung der Vorgänge und Hilfen bei Wohnungssuchen an. KEFA