: Scheinehe-Test bleibt unter Verschluss
INFORMATIONSFREIHEIT Die Humanistische Union scheitert mit dem Versuch, die Fragen zu erfahren. Das würde die Befragung obsolet machen, urteilt das Verwaltungsgericht
Die Fragen, mit denen die bremische Ausländerbehörde Scheinehen aufzudecken versucht, bleiben weiter unter Verschluss. Das Bremer Verwaltungsgericht wies eine Klage der Humanistischen Union (HU) ab, mit der die Bürgerrechtsorganisation den Senat zwingen wollte, sie die Fragebögen einsehen zu lassen (Az. 4 K 1984/13). Würden die Fragen bekannt, gefährde das den Erfolg der Befragung, argumentiert das Gericht, weil sich die befragten Eheleute dann untereinander abstimmen könnten. Die HU kündigte an, gegen das Urteil Berufung zu beantragen.
Mit dem 100 persönliche Fragen umfassenden Konvolut versucht die Bremer Innenbehörde herauszufinden, ob eine Ehe nur geschlossen wurde, um einem der beiden Partner die deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Jede fünfte der Ehen im Lande Bremen ist binational.
Die HU hatte sich dem Innensenator gegenüber auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Verwaltungsgericht erklärte das zwar für zulässig, verwies aber auf einen Vorbehalt in Paragraph vier, der sich mit dem Entwurf zu Entscheidungen und deren Vorbereitung befasst. Demnach sollen Anträge auf Informationszugang abgelehnt werden, „soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Information der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde“.
Thomas von Zabern von der HU Bremen findet, dass das Gericht den Paragraphen sehr weit ausgelegt hat. Das Gesetz spreche vom Entwurf und der Vorarbeit für Regierungshandeln, dabei handele es sich bei der Prüfung einer Ehe aber um konkretes Regierungshandeln. Im übrigen hätte der Senat die Fragen ja unter Geheimschutz stellen können, findet Zabern. „Das hat er aber nicht getan.“
Die Fragen unter Verschluss zu halten, widerspreche dem Ziel, eine Willkommenskultur zu entwickeln, sagt Zabern. Laut einer Studie des Bundesamtes für Migration werden Scheinehen in der Regel zur Sicherung des Aufenthalts genutzt, nicht zur Einreise. Aussagen zur Effektivität der Kontrollinstrumente ließen sich wegen der mangelhaften Informationslage nicht treffen. KNÖ