: Nichts auf dem Rücken des Kindes
betr.: „Zulasten des Kindes“ von Katharina Koufen, taz v. 14. 2. 07
selten so eine einseitige kommentierung gelesen zu diesem thema. die autorin spricht selber von „offenen rechnungen“. offene rechnungen müssen aber beglichen werden, sofern sie berechtigt sind. es macht doch der mann nichts auf dem rücken des kindes, sondern er ist im extremfall betrogen worden von dem menschen, dem er vertraut hat. allerdings sollten gewisse anhaltspunkte zur voraussetzung gemacht werden, damit solche tests nicht zur standardwaffe im trennungskampf werden. im übrigen: wer sein kind liebt, wird sich sowieso durch nichts irritieren lassen. es kann sich seine mutter doch nicht aussuchen. WOLFGANG MEYER, Hamburg