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Archiv-Artikel

Präsidentprozess: Richter bleiben

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels angeklagte Mahmut U. („Präsident“) ist mit seinem Befangenheitsantrag gegen die 35. Große Strafkammer gescheitert. Der Prozess vor dem Landgericht wurde gestern mit der Aussage eines Mitangeklagten fortgesetzt. Der Ablehnungsantrag war zuvor von einer anderen Kammer als unbegründet verworfen worden. Das Tauziehen um die Untersuchungshaft des „Präsidenten“ dauert weiter an. Nachdem die Kammer die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr abgelehnt hatte, entscheidet jetzt das Kammergericht. Ein erster Prozess war nach einem erfolgreichen Ablehnungsantrag gegen die Richter geplatzt. Im September folgte der Neustart. Wegen aus ihrer Sicht unverhältnismäßig langer U-Haft hatte die Verteidigung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dieses gab der Beschwerde statt, befand aber nicht selbst über die Freilassung, sondern verwies den Fall zur Entscheidung zurück nach Berlin. DPA