: Parlament bleibt, wie es ist
Die Verteilung der Ausgleichsmandate bei der Abgeordnetenhauswahl auf Bezirkslisten der Parteien ist rechtmäßig. Das Landesverfassungsgericht wies gestern Einsprüche zweier Politiker gegen die Berechnung und Verteilung der Überhang- und Ausgleichsmandate auf die Bezirke zurück. Der Charlottenburger CDU-Politiker Helmut Heinrich und die Steglitzer FDP-Kandidatin Sylvia von Stieglitz waren nach dem vorläufigen Ergebnis zunächst ins Parlament eingezogen. Beim amtlichen Endergebnis berechnete der Landeswahlausschuss die Sitzverteilung jedoch nach einer anderen Methode, sodass andere Kandidaten die Sitze bekamen. Nach Auffassung der Richter führt die Berechnungsmethode nach dem Endergebnis den im Landeswahlgesetz enthaltenen Grundgedanken weiter. Demnach sollen die einer Partei zustehenden Mandate nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Bezirkslisten verteilt werden. DDP