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Archiv-Artikel

Neues Ausländerrecht kommt

INTEGRATION Der Bundestag beschließt ein neues Aufenthaltsrecht. Verbände kritisieren das Gesetz

BERLIN epd | Experten kritisieren die von der Koalition durchgesetzten Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bezeichnete das Gesetz als Rückschritt. Pro Asyl erklärte, die Neuerung schaffe ein „Zwei-Klassen-System im Ausländerrecht“. Das Gesetzespaket wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen.

AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker sagte, aus den Neuregelungen spreche immer noch die Haltung, dass Deutschland am liebsten kein Einwanderungsland sein wolle. Das Gesetzesvorhaben ziele auf sogenannte Integrationsverweigerer ab, „denen wir in der Praxis so gut wie nie begegnen“, sagte Döcker. Sie kritisierte das Vorhaben, einen dauerhaften Aufenthaltstitel an einen erfolgreich absolvierten Sprachkurs zu koppeln. Durch Druck allein funktioniere das Lernen einer Sprache nicht.

Ein Teil der neuen Regelungen zur Bekämpfung von Zwangs- und Scheinehen – die Erhöhung der Ehebestandszeit – gilt nach Einschätzung von Pro Asyl nicht für Türken. Die Erhöhung verstoße gegen das Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Union und der Türkei, erklärte Marei Pelzer von der Flüchtlingsorganisation. Mit dem Gesetz wird die Mindestehebestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines ausländischen Ehepartners von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt. Damit sollen Scheinehen bekämpft werden.