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Archiv-Artikel

Partei verboten

ÄGYPTEN Nach dem Verbot der Muslimbrüder ist auch ihr politischer Flügel künftig illegal

KAIRO afp | Ägyptens Justiz hat den islamistischen Muslimbrüdern mit einem Parteiverbot den nächsten Schlag versetzt. Am Samstag ordnete das höchste Verwaltungsgericht des Landes die Auflösung der Partei Freiheit und Gerechtigkeit, des politischen Flügels der bereits verbotenen Muslimbruderschaft, an. Das Urteil ist Medienberichten zufolge unwiderruflich und steht in einer Linie mit den Repressionen gegen die Anhänger des gestürzten Präsidenten Mohammed Mursi.

Das Gericht begründete das Parteienverbot mit Verstößen gegen das Parteienrecht. Die Mitglieder der Mursi-Partei und der als „Terrororganisation“ verbotenen Muslimbruderschaft seien „ein und dasselbe“, zitierte die amtliche Nachrichtenagentur Mena aus der Klageschrift. Die Mitglieder seien an „gewalttätigen Akten und terroristischen Verbrechen gegen den Staat“ beteiligt. Wie regierungsnahe Medien berichteten, ist die Entscheidung über das Parteiverbot endgültig und nicht in einer Berufung anfechtbar.

Seit dem Sturz des damaligen Staatschefs Mursi durch das Militär im Juli vergangenen Jahres gehen die Behörden rigoros gegen die Muslimbruderschaft vor. Nach Anschlägen auf der Halbinsel Sinai durch dschihadistische Gruppen, die nach eigenen Angaben der islamistischen Terrororganisation al-Qaida nahestehen, war die Muslimbruderschaft im Dezember zur „Terrororganisation“ erklärt und später verboten worden. Der ehemalige Armeechef und jetzige Präsident Abel Fatah al-Sisi hatte während des Wahlkampfs zu Jahresbeginn angekündigt, er werde die Muslimbruderschaft „ausmerzen“.